Betreuungsverfügung
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, ist eine Betreuungsverfügung nicht zwingend notwendig, aber ratsam.
Sie dient Ihrer zusätzlichen Sicherheit, wie ein Netz mit doppeltem Boden.
In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen das Gericht als Ihren Betreuer einsetzen soll, falls dies einmal notwendig werden sollte.
Dies ist hier besonders empfehlenswert, falls der in der Vorsorgevollmacht benannte Bevollmächtigte sein Amt nicht mehr ausüben kann.
Solange Sie selbst geschäftsfähig sind, können Sie natürlich über alle Ihre Belange selbst entscheiden. Aufgabe eines Betreuers ist es dann lediglich, Sie auf bestmögliche Weise zu unterstützen.