Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder sie abzulehnen – in Todesnähe, bei unheilbarer Krankheit im Endstadium, bei Hirnschädigung oder Hirnabbau.
In einer Patientenverfügung regeln Sie, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie dann wünschen und welche nicht.
Die Ärzte müssen sich an Ihren Wunsch halten.
Wichtig ist, dass sie eine Patientenverfügung so konkret wie möglich formulieren.
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