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Testament

Zur optimalen Vorsorge gehört auch, sich schon zu Lebzeiten Gedanken über die Nachlassplanung zu machen.

Im Alter steht das Thema zwangsläufig irgendwann auf dem Plan. Aber auch junge Menschen sollten sich damit auseinandersetzen.

Das Gesetz geht bei der Einsetzung der Erben von einer intakten Familie aus. Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Wer andere als seine Angehörigen bedenken möchte, muss selbst aktiv werden und diese in seinem Testament benennen.

Ein gültiges Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum und Ortsangabe versehen werden.

Empfehlung

Lassen Sie sich für Ihr Testament unbedingt von einem Notar beraten. So gibt es keine bösen Überraschungen und Sie können sich sicher sein, dass alles nach Ihrem Willen geschiet