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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Art der Vollmacht.  Hier können Sie eine Person benennen, die alle Aufgaben für Sie erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen für Sie abgeben darf, insofern Sie das selbst nicht mehr können. Um zu verhindern, dass ein Richter, der Sie nicht kennt und den Sie nicht kennen, für Sie anstehende Entscheidungen trifft, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Und einen gesetzlichen Betreuer benennt.

Rechtlich gesehen ist eine Vorsorgevollmacht ein Auftrag.

Sie kann Entscheidungen über medizinische Eingriffe, Regelungen zum Vermögen, zum Ort des Aufenthaltes und zu anderen wichtigen Fragen enthalten, immer,  wenn der Betroffene dies selbst nicht mehr kann.